Tradition

Die geschichtliche Entstehung des Gebäudereinigerhandwerks geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Nach dem dreißigjährigen Krieg zogen in Norddeutschland sogenannte Wand- und Wagenwäscher mit Bürsten, Besen sowie Leitern und Kübeln bepackt in die Städte, um Fassaden zu reinigen. Reinigungsarbeiten gehörten sicherlich schon immer zu den Tätigkeiten der Menschen. Das „Gebäudereinigerhandwerk“ lässt sich allerdings weder von den sogenannten „Wagenwäschern“, die nach dem Dreißigjährigen Krieg in Norddeutschland auftraten und auch Fassadenreinigung anboten, noch von den Beschäftigten in der Tradition des klassischen „Dienstpersonals“ ableiten. Das Handwerk des Gebäudereinigers in heutiger Form ist erst mit der beginnenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert in Deutschland entstanden. Nachdem der belgische Chemiker und Unternehmer Ernest Solvay im Jahre 1861 durch kostengünstige Glasproduktion diesen Baustoff breiten Bevölkerungsschichten eröffnete, waren die Voraussetzungen für die gewerbliche Glasreinigung geschaffen. 1878 gründete der Franzose Marius Moussy in Berlin sein „Französisches Reinigunginstitut“. Das Unternehmen beschäftigt sich ausschließlich mit der Glasreinigung. Ehemalige Mitarbeiter Moussys machen sich bald selbstständig und gründen in anderen Städten weitere Reinigungsinstitute. Ab diesem Zeitpunkt wuchs das Glasreinigungsgewerbe stetig. Das Aufblühen der Industrie im Deutschland der „Gründerzeit“ zog den Bau von großen Geschäftshäusern, Verwaltungsgebäuden, Bahnhöfen und Ministerien mit riesigen Natursteinfassaden und wuchtigen Fenstern nach sich.

1888 Die erste Fassadenreinigung wird in Frankfurt am Main mit Hilfe einer mechanischen Fahrleiter durchgeführt.

1901 Die Unternehmer gründen eine Berufsstandsorganisation, den „Verband der Reinigungs-Instituts-Unternehmer Deutschlands“. Initiator ist der Göttinger Verleger Ernst Kelterborn, der im April 1901 die erste Fachzeitschrift „Internationales Centralblatt für Reinigungsinstitute und verwandte Geschäftszweige“ herausgibt. In der Satzung sieht der Verband die Gründung von „Gauen und Ortsgruppen“ vor – die Vorläufer der Landesinnungsverbände und Innungen. Einzelne Unternehmer fordern die Anerkennung der Reinigungstätigkeiten als Handwerk.

1914–1918 Fast alle männlichen Erwerbstätigen des Reinigungsgewerbes werden zum Heer eingezogen oder zur Arbeit in rüstungswirtschaftlich wichtigen Unternehmen verpflichtet. An ihre Stelle treten die Frauen, die als Betriebsleiterinnen und Glasreinigerinnen arbeiten. Während des Krieges stellt der Verband seine Tätigkeiten ein.

1920 Im Südwesten wird der „Verband der ReinigungsinstitutsUnternehmer Süddeutschlands“, im Westen der „Westdeutsche Reinigungsunternehmerverband“ gegründet. In Hannover wird die erste Innung für das Glasreinigergewerbe gegründet. Bis zum Beginn des „Dritten Reiches“ entstehen weitere 381 Innungen wie Freie Innung Kiel 1926; Freie Innung Düsseldorf 1926; Freie Innung Stuttgart 1927.

1929 Der „Reichsverband der Glas- und Gebäudereinigerinnungen“ wird gegründet. Dem Verband gehören sechs Landesverbände an: Westdeutscher Reinigungsunternehmerverband, Verband der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands, Norddeutschlands, Ostdeutschlands, Sachsens, Mitteldeutschlands.

Am 30. Januar 1933 übernehmen die Nationalsozialisten die Macht und ordnen das Handwerk durch die Einführung der Pflichtinnungen neu. Alle Handwerker sind verpflichtet, einer Innung beizutreten. Die Regierung gibt am 30. Juni 1934 ein Verzeichnis der Gewerbe heraus, für die diese Bestimmung gilt. Hier sind auch die Gebäudereiniger aufgeführt und damit im ganzen Reich als „Handwerker“ anerkannt. Die Innungen werden „gleichgeschaltet“, d. h. der Vorstand muss in seiner Mehrheit aus Mitgliedern der NSDAP bestehen. Nach der reichsweiten Anerkennung als Handwerk wird der Reichsverband der Glas- und Gebäudereinigerinnungen aufgelöst.

Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt und bildete seitdem Gebäudereiniger und Meister aus[2]. Der Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger Ausbildung/Prüfung einen Gesellenbrief. Danach kann er eine Meisterprüfung ablegen, was heute nicht mehr zwingend ist, um einen Betrieb zu gründen.

Circa 2600 Betriebe allein in Deutschland, von denen einige schon mehr als 100 Jahre existieren, haben sich in Innungen zusammengeschlossen. Seit der Novellierung der Handwerksordnung ist keine Ausbildung mehr erforderlich um sich als Gebäudereiniger selbständig zu machen. Direkte Folge war eine Zunahme der Anzahl der Betriebe von 7000 (2003) auf zuletzt 35.636 am Stichtag 30. Juni 2010. Die Meisterbetriebe der Innungen sehen ihre Aufgabe auch darin, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Ruf des Gebäudereiniger-Handwerks durch fachgerechte Leistungen zu stärken.

Quelle: Wiki

Read More